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Neue Regelungen für Öl- und Gasheizungen ab 2024
Ab Januar 2024 wird der Einbau von Öl- und Gasheizungen untersagt sein, das wurde von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossen. Jede neue Heizung muss ab 2024 zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dennoch werden einige Ausnahmen, Übergangsfristen und umfangreiche finanzielle Unterstützung gewährt werden. Eine Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen gibt es dagegen nicht.
Ab dem 1.1.2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden. Wenn eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr reparabel ist, kann vorübergehend eine neue Öl- oder Gasheizung installiert werden, jedoch muss innerhalb von drei Jahren ökologisch aufgerüstet werden, um die 65-Prozent-Richtlinie einzuhalten. Für Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen gibt es großzügige Übergangsfristen.
Die wichtigsten Punkte zur neuen Regelung „Gas- und Ölheizungen ab 2024“ sind:
- Ab dem 1. Januar 2024 ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen in Gebäuden verboten.
- Es gibt jedoch Ausnahmen, Übergangsfristen und umfassende Förderungen.
- Funktionierende Öl- und Gasheizungen können auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und repariert werden.
- Kann die alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr repariert werden, darf theoretisch erneut ein Öl- oder Gasbrenner eingebaut werden. Allerdings muss diese neue Heizung soweit ökologisch nachgerüstet werden, um dann mit zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben zu werden.
- Es wird Technologieoffenheit geben, d.h. es sind verschiedene Varianten wie Wärmepumpen, Solarthermie, Hybridsysteme, Stromdirektheizungen, Biomasse und Anschluss an ein Wärmenetz denkbar.
- Härtefallregelungen gibt es zudem für einkommensschwache Haushalte.
- Bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen sind umfassende Übergangsfristen vorgesehen.
Heizungstausch: Was kommt auf Immobilieneigentümer zu?
Die Reparatur und der fortlaufende Betrieb von Öl- und Gasheizungen bleiben auch nach dem 1.1.2024 möglich, sofern sie ordnungsgemäß funktionieren. Allerdings gilt im Allgemeinen: Wenn nach dem Stichtag eine neue Heizung installiert wird, muss sichergestellt werden, dass diese zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gespeist wird. Diese Vorschrift gilt sowohl für Neubauten als auch für ältere Gebäude.
Falls eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr reparabel ist, müssen Hausbesitzer nicht wochenlang in der Kälte verharren, nur weil Wärmepumpen nicht sofort verfügbar sind. In diesem Fall können sie vorübergehend eine neue Öl- oder Gasheizung installieren lassen. Es ist jedoch erforderlich, dass die Heizung später ökologisch aufgerüstet wird, um die 65-Prozent-Richtlinie einzuhalten. Diese Aufrüstung muss innerhalb einer Frist von drei Jahren erfolgen.
Für Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen sind großzügige Übergangsfristen vorgesehen. Sollte die erste Gasetagenheizung in einem solchen Gebäude ausfallen, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um sich zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude auf erneuerbare Heizungen umgestellt werden soll. Falls sie sich für eine zentrale Heizung entscheiden, haben sie zehn weitere Jahre Zeit, um die Umstellung durchzuführen.
Eine Wärmepumpe ist nicht immer erste Wahl
Eine Option könnte darin bestehen, eine herkömmliche Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu ergänzen. Die beteiligten Ministerien – Wirtschaft, Bau und Finanzen – betonen jedoch, dass eine Technologieoffenheit herrschen wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Solarthermie zu nutzen oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei dem die Wärmepumpe die Grundlast abdeckt und die Gasheizung bei kaltem Wetter einspringt. Es sind auch andere Optionen wie direkte Stromheizungen, Biomassenutzung oder der Anschluss an ein Wärmenetz denkbar.
Darüber hinaus dürfen sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen gemäß dem Gesetzentwurf installiert werden, die vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden können. Die Voraussetzung dafür ist jedoch ein verbindlicher Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze sowie eine Betriebsführung von mindestens 50 Prozent Biomethan bis spätestens 2030 und von mindestens 65 Prozent Wasserstoff ab 2036.
Einbau einer neuen Gasheizung ist bis zum 1.1.2024 möglich
Für diejenigen, die weiterhin auf die ausschließliche Verwendung von Öl und Gas zur Beheizung setzen möchten, besteht die Möglichkeit, sich vor dem 1.1.2024 noch einen neuen Brenner installieren zu lassen. Dies ist erlaubt. Es sollte jedoch beachtet werden, dass ab dem 31.12.2044 das Heizen ausschließlich mit Öl und Gas endgültig verboten ist, da Deutschland ab 2045 klimaneutral sein möchte.
Eigentümer, die bereits das stolze Alter von 80 Jahren erreicht haben, sind von der Verpflichtung befreit, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Wenn ihre derzeitige Öl- oder Gasheizung ausfällt, dürfen sie diese durch eine neue ersetzen, die auf herkömmlichen Brennstoffen betrieben wird.
Wenn das Haus vererbt oder verkauft wird, gilt das neue Gesetz, jedoch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es auch Härtefallregelungen, um sicherzustellen, dass sie nicht unangemessen belastet werden.