Der Online-Ratgeber für Älterwerdende und Junggebliebene
Rechtzeitige Vorsorge für den Todesfall
Der Gedanke an den eigenen Tod wird im Alter meistens verdrängt. Viele Senioren zögern bei diesem Thema und treffen keinerlei Vorsorge für den Fall der Fälle – weder finanziell noch rechtlich. Dabei wäre die Vorsorge für den eigenen Todesfall sehr wichtig.
Eine Vorsorge für den Todesfall kann grundsätzlich jeder treffen. Nur wer frühzeitig und zu Lebzeiten vorsorgt und seine Angelegenheiten regelt, der kann sich sicher sein, dass seinen Wünschen auch nach seinem Tod entsprochen wird.
Die letzten Dinge des Lebens eigenverantwortlich regeln
Auch wenn es Angehörige wie Ehegatte oder Kinder gibt, empfiehlt es sich mit einem Testament oder einer Bestattungsvorsorge die Modalitäten vorab zu regeln. Vielleicht haben Sie ganz andere Vorstellungen wie Ihre Kinder vom Ablauf der Trauerfeier? Oder möchten Sie die finanzielle Finanzierung rechtzeitig regeln? Das entlastet die Hinterbliebenen in dieser schwierigen Situation und garantiert Ihnen eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen. Sind keine Angehörigen vorhanden, ist eine rechtzeitige Vorsorge noch wichtiger. Ansonsten werden nach Ihrem Ableben alle notwendigen Entscheidungen vom Ordnungs- oder Sozialamt geregelt.
Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es?
- Testament
- Erbvertrag
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Sterbebegleitung
- Sterbehilfe
- Organspende
- Bestattungsvorsorge
Das Testament, auch „letztwillige Verfügung“ genannt, regelt den Erbfall. Damit kann der Erblasser eine Willenserklärung abgeben, was mit seinem Vermögen im Falle seines Todes geschehen soll. Ein Testament kann Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament errichtet werden.
Der Erbvertrag (Verfügung von Todes wegen) ähnelt dem Testament. Hiermit wird bestimmt, wer was erbt. Es gibt aber einen Unterschied: Während man ein Testament (mit Ausnahme des Ehegattentestaments) nach Herzenslust wieder ändern oder auch widerrufen kann, ist man beim Erbvertrag an die vertragsmäßige Verfügungen gebunden. Sie kann also nur in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht machen Sie eine andere Person zum „Vertreter im Willen“ und geben ihr damit eine Art „Generalvollmacht“. Die Person darf dann z.B. medizinische Entscheidungen treffen, ihre Vermögensangelegenheiten und die Unterbringung regeln (Übersiedlung in ein Alters- oder Pflegeheim, Krankenhausaufenthalt), bei Behörden- und Renten-Angelegenheiten handeln usw. Leider treten manchmal auch falsche Einschätzungen und Irrtümer beim Thema Vorsorgevollmacht auf.
In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, falls Ihre Entscheidungsunfähigkeit in diesem Fall nicht mehr möglich ist. Das kann z.B bei einer schweren Gehirnschädigung oder Demenzerkrankung nötig werden.
Bei der Sterbebegleitung bzw. Sterbehilfe werden todkranke Menschen während des Sterbens (Terminalstadium) begleitet und unterstützt. Dabei stehen in erster Linie sowohl körperliche, seelische als auch soziale Bedürfnisse des Sterbenden im Mittelpunkt.
Wer eine Organspende machen möchte, sollte am besten einen Organspende Ausweis ausfüllen. Die Entnahme von Organen in Deutschland nur zulässig, wenn eine eindeutige Einwilligung vorliegt. Erst dann dürfen menschliche Organe für eine Transplantation zur Verfügung gestellt werden.
Die Bestattungsvorsorge umfasst in der Regel alle für die Beisetzung notwendigen Leistungen. Das kann von der individuellen Gestaltung der Bestattung über die Art der Bestattung bis hin zu Blumenschmuck, musikalischer Umrahmung, Festlegung und Bezahlung aller Kosten oder der dauerhaften Grabpflege reichen.
Die gewünschten Regelungen werden vor Eintritt eines Todesfalls in einem Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen geregelt. Diese stehen Ihnen bei Fragen und allen Angelegenheiten rund um die Bestattung mit Rat und Tat zur Seite und regeln vertrauensvoll die Betreuung ihrer letzten Dinge.