Augen auf bei der Augengesundheit

Ob im Straßenverkehr, bei der Arbeit oder zu Hause – ein jeder verlässt sich in unendlich vielen Alltagssituationen auf seine Augen. Viele vergessen dabei jedoch oft, dass das gute, gesunde und verlässliche Augenlicht längst keine Selbstverständlichkeit ist. So zeigt beispielsweise eine Studie, dass bereits 2019 mehr als zwei Drittel der Deutschen ab 16 Jahren auf eine Brille angewiesen waren [1]. Anlässlich des Welttags des Sehens gibt der digitale Versicherungsmanager CLARK Tipps für das Schonen der Augen und zu ihrer Absicherung.

Gefahren für das Sehvermögen

Am Welttag des Sehens wird unter anderen auf die Bedeutung guten Sehvermögens und die Ursachen vermeidbarer Blindheit aufmerksam gemacht. Neben fehlender Vorsorgeuntersuchungen, beispielsweise gegen den Grauen Star, ist unkorrigierte Fehlsichtigkeit die häufigste Ursache von Sehbehinderung [2]. Doch auch ungesunde Ernährung, UV Strahlen, schlechte Luft oder eine falsche Sichtkorrektur können die Sehkraft beeinträchtigen.

Die Gefahren für das Sehvermögen werden oft unterschätzt, so beispielsweise auch am Arbeitsplatz. Besonders bei der Arbeit vor einem Monitor gibt es vieles zu beachten. So gaben in einer CLARK-Studie Anfang diesen Jahres nur 4 Prozent der Arbeitnehmer an, einen speziellen Computer zu nutzen, der weniger schädlich für die Augen ist [3]. Computerarbeit ist insofern augenschädlich, dass blaues Licht die Netzhaut schädigen kann. Doch nicht nur ein korrekter Monitor, sondern auch die richtige Ausrichtung und Entfernung zum Auge sind wichtig. 50 bis 80 Zentimeter sind hier zwischen Bildschirm und Auge empfohlen. Auch die Beleuchtung spielt eine große Rolle. Indirektes Licht kann sich auf der Bildschirmoberfläche reflektieren und eine zu helle Arbeitsatmosphäre erschwert die Sicht. Und trotz aller alltäglichen Vorsichtsmaßnahmen darf auch eine regelmäßige Vorsorge beim Augenarzt nicht fehlen.

Kosten für Sehhilfen planbar machen

Vorsorgeleistungen sind in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt, weshalb es sich empfehlen kann als Unterkategorie der Krankenzusatzversicherung beispielsweise eine Brillenzusatzversicherung abzuschließen. Diese kann sich, je nach Leistungsspektrum, nicht nur an der Vorsorge, sondern auch an Laser-Eingriffen oder neuen Sehhilfen, wie Brillen oder Kontaktlinsen, beteiligen.

Für Menschen, die auf eine Brille angewiesen sind, können die Kosten schnell im dreistelligen Bereich liegen und werden in den meisten Fällen weder von der privaten, noch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. „Im Schnitt wird eine Brille circa alle drei Jahre erneuert. Wer eine Brillenzusatzversicherung abschließt, macht diese Kosten planbar und schützt sich vor finanziellen Belastungen“, so COO und Co-Gründer von CLARK, Marco Adelt.

Eine einfache Brillenversicherung übernimmt, abhängig vom Vertrag alle zwei oder drei Jahre einen Teil der Kosten für eine neue Sehhilfe. Wer keine Brille mehr tragen möchte, kann je nach Beschaffenheit der Sehstörung über einen Laser-Eingriff zur Verbesserung der Sehkraft nachdenken. Trotz hoher Erfolgsquoten werden die Kosten für einen solchen Eingriff von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen. Auch die privaten Krankenkassen zahlen meist nur einen Teil der Kosten.

[1]https://www.zva.de/brillenstudie

[2]Broschüre VISION 2020.pdf

[3] Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1008 Personen zwischen dem 20. und 25.01.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren

Quelle: CLARK / www.clark.de

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